Strafbefehl wegen Betruges ALG1
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Düllberg / Bochum
Mir wird zur Last gelegt, zu Unrecht ALG 1 vom 01.01.-10.01.14 (Ende meines ALG1-Bezugs) bezogen zu haben, da ich vorsätzlich unterließ das AA darüber zu informieren, daß ich zum 01.01. eine Tätigkeit aufgenommen habe. 1. habe lediglich telefonisch Bescheid gegeben 2. Rückzahlungsaufforderung des AA (Mai 2014) bin ich umgehend nachgekommen 3. erhielt ich im Mai 2014 Brief von AA mit der Bitte um Meldung, da meine Jobsituation besprochen werden sollte --> in einem Anruf stellt sich dann heraus, daß ich immer noch Arbeitsuchend gemeldet bin. Ich habe den Arbeitsvertrag erst am 02.01.14 vor Ort unterschrieben, da war die Zahlung vom AA schon angewiesen (teilte man mir telefonisch bei Abbemldung so mit).