Mit freundlichen Grüßen xxxx ================================== Schreiben an Polizei und Staatsanwaltschaft Aktenzeichen: xxx Wegen Einfuhr von beschlagnahmten Filmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 07.12.2015 Antrag auf Einstellung der Anzeige wegen mangels hinreichendem Tatverdacht gem. § 170 II StPO Sehr geehrte Damen und Herren, mir wird wegen den bestellten beschlagnahmten Artikeln vorgeworfen. 1 Stück BOX - BluRay Collection „Friday the 13th – The Complete Collection" 1 Stück BOX - DVD „Facez of Death 2000" Teil 1 bis 7 – 7 DISC Hier die gesetzliche Grundlagen: § 131 StGB – Gewaltdarstellung: "(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder 2. einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien a) einer Person unter achtzehn Jahren oder b) der Öffentlichkeit zugänglich macht oder 3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen." ... Aus diesem Grund wird hiermit beantragt, das Verfahren wegen mangels hinreichendem Tatverdacht gem. § 170 II StPO einzustellen und die Artikel an mich auszuliefern.