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Vorladung wegen 3 Mal Schwarzfahren

7. Juni 2014 13:33 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Mit welchen Konsequenzen muss ich nach dreimaligem Schwarzfahren als 19-jähriger FSJ-ler rechnen und wie sollte ich mich bei der polizeilichen Vorladung verhalten?

Bei dreimaligem Schwarzfahren innerhalb eines Jahres als 19-jähriger FSJ-ler mit geringem Einkommen ist im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens ohne Geldauflage möglich. Wahrscheinlicher sind jedoch eine Einstellung mit Geldauflage oder eine geringe Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert. Im schlimmsten Fall droht eine Anklage mit Hauptverhandlung. Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bei Ersttätern nur bei einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen. Zur polizeilichen Vorladung sollte man erscheinen, die Umstände erklären und um Milde bitten.

Hallo, ich habe heute einen Brief bekommen, dass ich am 18.06.14 eine Vorladung bei der Polizei habe, da ich im Raum vom 02.03.13 bis zum 27.01.14 drei mal beim Schwarzfahren erwischt wurde. Ich bin seit Februar 19 Jahre alt und mache gerade ein freiwilliges soziales Jahr, wo ich mit der Bahn hinfahre und da ist es auch passiert, glaub ich. Meine Frage ist jetzt:
1) Was kann passieren im besten und schlimmsten Fall?
2) Was mache ich am besten? (Beim googeln hab ich ein paar Mal gelesen, dass Nichterscheinen eine gute Idee ist? Was mir seltsam vorkommt.)
3) Kommt das in mein Führungszeugnis?

Beim FSJ kriege ich wirklich sehr wenig Geld und könnte es mir echt schlecht leisten ein riesiges Bußgeld zu bezahlen. Gibt es einen Weg wie das Ganze fallen gelassen werden könnte?

Danke für die Hilfe.

7. Juni 2014 | 13:57

Antwort

von


(27)
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35037 Marburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

hiermit beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:



1. Der beste Fall wäre nach Ihrer Sachverhaltsschilderung eine Einstellung des Verfahrens ohne Geldauflage (§ 153 StPO ), der schlimmste Fall eine Anklage mit folgender Hauptverhandlung. Was in Ihrem Fall am wahrscheinlichsten ist, lässt sich nur mit Aktenkenntnis sagen.


2. Grundsätzlich ist ratsam, zunächst zu schweigen und über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen. Ich gehe nach Ihren Schilderungen allerdings davon aus, dass Sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten könnten. In Ihrem Fall könnte es sinnvoll sein, den Termin wahrzunehmen und sich zu entschuldigen und die Umstände (fehlendes Einkommen) zu erklären.


3. Diese Frage lässt sich ohne genauere Kenntnis nicht beantworten.

Davon ausgehend, dass Sie strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, gehe ich davon aus, dass auch im schlimmsten Fall (einer Verurteilung) kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis erfolgt.
Sofern im Bundeszentralregister noch keine Eintragungen vorliegen, wird eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen.

Im besten Fall würde - wie oben beschrieben - die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Geldauflage einstellen. Allerdings ist eher eine Einstellung mit Geldauflage oder eine kleine Geldstrafe wohl wahrscheinlicher. Die Höhe orientiert sich dabei an Ihrem Einkommen.


Beachten Sie bitte, dass dieses Forum nur einer ersten Orientierung dient und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.




Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht

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