Kündigungsfrist verkürzen
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
In meinem momentanen Arbeitsvetrag ist aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart (siehe unten). ... Bendet der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch, oder tritt er das Arbeitsverhältnis aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an, so verwirkt er eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsbezuges. ... In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.