Wechsel von PKV in GKV (von Versicherungspflicht befreit)
Ich werde deshalb voraussichtlich eine Sperrzeit von 12 Wochen erhalten. Es besteht grundsätzlich zwar ein Leistungsanspruch auf AL-Geld, dieser Anspruch ruht allerdings wegen der Sperrzeit. ... Oder … muss ich bis zum Ende der Sperrzeit warten und (auch wenn es nur für einen Tag wäre) Arbeitslosengeld 1 beziehen, um in der GKV als freiwillig Versicherter (bei Gehalt oberhalb der JAEG) bzw. gesetzlich Versicherter (Gehalt unterhalb der JAEG) verbleiben zu können (also bis zum Ende der Sperrzeit, dem 30.06.2015 warten, ab 01.07.2015 ALG 1 beziehen und dann z.B. am 15.07 2015 die neue Stelle antreten)?