Anrechnung von Abfindungszahlung im Zugewinnausgleich oder bei Gütertrennung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Der Vertrag sieht eine Abfindungszahlung,fällig am 15.1.2007, vor. In §1 des Vertrages heißt es: "Das Angestelltenverhältnis zwischen Herrn Mohr und der Bank wird aus dringenden betrieblichen Gründen zur Vermeidung einer ansonsten zum gleichen Termin auszusprechenden betriebsbedingten Kündigung auf Veranlassung der Bank unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum 31.8.2006 beendet."