Verjährung bei Fehler der Mietverwaltung
vom 21.11.2018
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich habe meine Mietverwaltung im April 18 fristlos gekündigt, weil sie u.a. meinen Stellplatz über etliche Jahre nicht vermietet hatte.