Unterhaltsanspruch, auch wenn ER nicht zahlen kann?
vom 12.9.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Zumal der Unterhaltsvorschuß ja auch nur zeitlich begrenzt ist (noch 1 Jahr bis meine Tochter 12 ist, bzw. noch knapp 4 Jahre für die Jungs) Den UVG bekomme ich seit November 2004, nach der Trennung.