Notar-Kaufvertrag Grundstück
vom 30.9.2009
100 €
Historischer Preis
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Darüber hinaus behält sich der Verkäufer die Geltendmachung eines weiteren Schadens und alle sonstigen gesetzlichen Ansprüche einschließlich des Rücktrittsrechtes vor. 4. ... Der Notar weist darauf hin, dass ein Miet- oder Pachtverhältnis durch den Verkauf nicht erlischt und ab Eigentumsübergang zwischen Käufer und Mieter bzw. ... Der Verkäufer hat dem Käufer den Vertragsgegenstand zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen und den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten unverzüglich freizustellen von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen, von Miet- und Pachtverhältnissen und von Rückständen öffentlicher Abgaben und Lasten, soweit sie der Käufer nicht jeweils ausdrücklich in dieser Urkunde übernimmt.