Firmeninsolvenz - Haftung geschäftsführender Gesellschafter
vom 20.7.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Guten Tag, es gibt einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH, der ein Auto kauft. Das Auto bezahlt er über sein Firmenkonto. Der Autolieferant überlässt ihm die Wahl, ob er das Auto auf seinen privaten Namen oder auf die Firma anmeldet.