5 Jahresmietvertrag
vom 2.3.2010
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Eine Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 01.07.2014 zulässig*. Für die Zeit davor verzichten die Vertragsparteien wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht,danach kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit gekündigt werden. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.