Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 22.08.2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ... Soll die Arbeitszeit nachträglich korrigiert und damit die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers abgeändert und eine Korrekturrechnung an den Entleiher erstellt werden, fällt eine Versäumnisgebühr in Höhe von 23,80 EUR an. (2) Die Abrechnung erfolgt für die gesamte Vertragslaufzeit zum Ende des Kalendermonats, in dem das Arbeitsverhältnis endet. ... Nimmt der Arbeitnehmer schuldhaft vertragswidrig die Arbeit nicht auf oder teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber weniger als 3 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn gem. § 1 Abs. 1 dieses Vertrages mit, dass er die Arbeitsleistung nicht antritt, ohne einen begründeten Anlass dafür zu haben, verwirkt der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der Mindestvergütung gem. § 3 Abs. 1 dieses Vertrages. b.