Vertragsstrafe bei Verletzung in Google Cache
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Hallo, ich habe eine Unterlassungserklärung abgegeben und mich unter einer Vertragsstrafe bis max. 5001 euro bereit erklärt, eine Äußerung zu unterlassen. Die Äußerung ist nach wie vor noch über den Google Cache abrufbar. Die Gegenseite wirft mir vor, ich hätte den Seitenbetreiber nicht kontaktiert, um über die robots.txt auch eine Löschung der gecachten seiten zu veranlassen, und fordert nun die Vertragsstrafe an.