sehr geehrte damen und herrn, ich habe im okt.1999 mit meiner ex-lebensgefährtin ein haus gekauft,wir sind zu je 50 % eigentümer und darlensnehmer. im dez.05 ist sie ausgezogen,die monatlichen raten wurden von anfang an bis heute von mir alleine getilgt,sowie die grundsteuer und hausversicherung. wir lebten in den letzten 4 monaten vor ihrem auszug in dem haus getrennt,jeder hatte seine zimmer. jetzt möchte sie von mir nutzungsentschädigung haben obwohl ihre zimmer leehr stehen von mir nicht genutzt werden und sie nichts bezahlt. sie hat 2 kinder 12 und 17 und verdient monatlich rund 1000 euro. sie möchte jetzt eine zwangsversteigerung um die gemeinschaft zu trennen.ich habe klage auf zahlung der hälftigen darlensrate seit auszug bis jetzt rund 12000 euro eingereicht. mit der bank wurde bei darlensabschluß ein vertrag geschlossen das die eigenheimzulage 2009 mit in den kredit einfliest. sie hat die gesamte ( ihre ,kinder und meine ) eigenheimzulage von 1999 bis 2004 auf ihr konto gehen lassen und dann in aktien angelegt,welche sie bei auszug komplett kündigte und für die einrichtung ihrer wohnung verwendet hat. meine fragen: 1. kann sie nutzungsentschädigung verlangen obwohl sie keine raten zahlt und die räume von mir nicht genutzt werden? ... 8.bei versteigerung,verkauf oder vermietung ihrer hälfte ihrerseits,wer trägt die kosten für die teilung von wasser,strom und heizung 9. muss sie mir meinen von ihr veräuserten eigenheimzulageanteil auszahlen und ist sie verpflichtet 2009 ihren anteil an die bank zu zahlen?