Ich habe letztes Jahr ein Fahrzeug mit bekannten Unfallschaden gekauft, welcher laut Kaufvertrag mit dem Händler instand gesetzt wurde. ... Der beauftragte Anwalt hat dann ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt und hat dem Verkäufer den Mangel angezeigt und geschrieben, dass das Fahrzeug bei der Werkstatt steht, wo die Begutachtung statt finden sollte, und zur Reparatur abgeholt werden kann, da es wegen der Airbags nicht verkehrstauglich ist.