Ich habe vor 2 Tagen Post vom Sozialamt wegen meiner Mutter bekommen(Anspruchsübergang §94 Abs.1 SGB XII).Soll meine Finanzen offen legen.Ich werde dem nachkommen,dazu bin ich verpflichtet. Ich möchte allerdings den Unterhaltsanspruch meiner Mutter mir gegenüber anfechten wegen dreier Tatbestände nach §1611 BGB : 1.Bedürftigkeit des Berechtigten infolge eines sittlichen Verschuldens: Die Trunksucht meiner Mutter.Sie ist infolge ihres Alkoholismus bedürftig geworden(Ehemann verließ sie,später Scheidung,2 Söhne verließen als Jugendliche im Streit mit ihr die Familie,sie konnte niemals mehr arbeiten gehen).Sie ist seit vielen Jahren Sozialhilfeempfängerin. 2.Verletzung der eigenen Unterhaltspflicht gegenüber dem Verpflichteten: Meine Mutter machte mir das Leben in Kindheit und Jugendzeit zur Hölle.Sie schlug und misshandelte mich oftmals.Ich musste mit 10 Jahren bereits gewerblich arbeiten und alles Geld abgeben.Damit konnte sie sich Alkohol und Zigaretten kaufen.Ich musste regelmäßig die Wohnung unter Androhung von Schlägen.komplett reinigen. Ich wurde als Jugendlicher straffällig.Ich musste in Klasse 11 wiederholen.Ich musste mein zu hause mit 16 Jahren im Streit mit meiner Mutter verlassen,um meine Schule zu Ende zu bringen.Ich wohnte in einem Behindertenheim und arbeitete dort an jedem Wochenende.1974 schaffte ich ganz alleine mein Abitur.