Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund erhaltener widersprüchlicher Angaben der Ausländerbehörde benötige ich eine Einschätzung, ob Anspruch auf eine Einbürgerung meiner Ehefrau besteht. ... Ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit 09.2016, Aufenthaltstitel vom 10.2016 - 11.2020 zum Zweck Studium (gemäß AufenthG §16), Aufenthaltstitel vom 08.2020 - 08.2021 Ehe (gemäß AufenthG §28) ausgestellt vom Land NRW, Aufenthaltstitel vom 10.2021 - 10.2024 Ehe (gemäß AufenthG §28) ausgestellt vom Land Berlin, Lücke durch Coronabedingte Terminverzögerung seitens Amt, Studium BWL Master beendet im August 2020, seit September 2020 Arbeit in Vollzeit, Jahresverdienst ca.40.000€, Deutsche Sprache auf Niveau C2 (mit Nachweis), Einbürgerungstest bislang nicht abgelegt, sämtliche sonstigen weiteren Voraussetzungen (Bekenntnis zum Grundgesetz, geklärte Identität etc.) sind erfüllt.