Kleingewerbe irrtürmlich nicht angemeldet
vom 25.10.2019
für 68 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Dieser Umsatz wurde in Zusammenarbeit mit meinem Steuerberater unter Abzug von Betriebsausgaben (3990€) auf der Einkommensteuererklärung 2015 angegeben und auch so versteuert. ... Ich habe allerdings weiterhin Betriebsausgaben (AfA, Fachliteratur u.ä.) auf den Einkommensteuererklärungen angegeben (2016 1990€, 2017 567€, 2018 173€).