Auf welchen Betrag, also in Höhe des beim Empfänger steuerpflichten Betrages von 13.805,-- (Sonderausgabenabzug) oder in Höhe des tatsächlichen Unterhaltsbetrages, der wie gesagt höher ist als 13.805,-- ,werden bei der Unterhaltsempfängerin Krankenkassenbeiträge im Rahmen einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse berechnet? Ferner möchte ich wissen ob der an leibliche, volljährige Kinder die noch zur Schule gehen gezahlte Unterhalt auch bei der Krankenkasse beitragspflichtig ist oder ob hier weiterhin die kostenlose Familienversicherung genutzt werden kann ?