BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG..NACH WIRKSAMER KÜNDIGUNG WIRD STELLE NEU BESETZT
vom 24.7.2009
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Von März 2006 bis März 2009 im Erziehungsurlaub gewesen, Gespräch mit Firma gesucht, habe eine Bestätigung unterschrieben daß ich bereit bin 2 Tage ganz zu arbeiten...obwohl vor der Elternzeit nur 1 ganzen Tag gearbeitet habe. Am 15.5 wurde mir die Kündigung zum 30.6. aus betriebsbedingten Gründen überreicht, da die Auftragslage zurückgegangen sei. Habe nicht die Kündigung beim Arbeitsgericht eingeklagt, da ich davon ausgegangen bin uns so zu einigen (nach 13 Jahren Dazugehörigkeit bei der Fa.).