ALG II Zuschuss vorläufiger Bescheid
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Ich habe jetzt im September 2010 beim Jobcenter für 4 vergangene Monate meine Lohnstreifen eingereicht um eine Nachberechnung und Nachzahlung zu veranlassen die mir zusteht um 1.kein halbes Jahr zu warten 2.da mein Einkommen sich kaum geändert hat. Heute kam die Antwort vom Jobcenter der vorläufige Bescheid hat seine Gültigkeit und ich solte doch den Rest der Zeit abwarten Begründung: da bei der Festlegung der Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens ist sicherzustellen, dass dem Leistungsempfänger aus dem bereiten Einkommen und dem bewilligten Arbeitslosengeld II mindestens ein Betrag in Höhe seines Bedarfs für den Lebensunterhalt ( ohne Freibeträge) verleibt. ... Jetzt meine Frage muss ich den Bescheid 6 Monate abwarten oder wie soll ich jetzt bei dem Jobcenter vorgehen die mir das Recht ablehnen um meine 4 Monate Rückwirkend der Leistungen auszuzahlen die mir zustehen ?