Berechnung Nachehelicher Unterhalt
vom 12.12.2011
65 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Nun möchte der Anwalt der Gegenseite die gesamte Summe erstattet haben, die meine Exfrau vom Finanzamt mit einer Getrennten Veranlagung erstattet bekommen hat und nun zurückzahlen muss. Abgesehen, dass er nur für die Zeit ab Mai einen Nachteilsausgleich verlangen kann, stellt sich hier die Frage, ob ich überhaupt einen Nachteilsausgleich gewähren muss, wo ich doch in 2008 den Unterhalt für Frau und Kind auf Basis meiner "guten" Steuerklasse gezahlt habe. Und wenn ich einen Nachteilsausgleich zu zahlen hätte, stellt sich die Frage nach der korrekten Berechnung des Nachteiles.