Statuswechsel des Visums ohne vorherige Ausreise möglich??
vom 21.2.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Sehr geehrte Damen und Herrn, ich erhoffe mir eine klärende Antwort zu folgendem Sachverhalt zur Argumentationsgrundlage gegenüber dem AA: Meine Freundin, aus Chile, hat sich vom 12/2008 bis 12/2009 mit einem Au Pair Visum in Deutschland aufgehalten. Dieses Visum wurde am 01/2010 in ein Sprachkursvisum nach §16 Abs.5 bis 03/2010 geändert (Aktuell B1 Niveau). Verlängerung bis 06/2010 voraussichtlich möglich.