Ich habe eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht aus dem Jahre 1999, als sie geistig noch völlig auf der Höhe war, auch für alle Gesundheitsfragen und hatte den behandelnden Ärzten und dem Pflegeheim mitgeteilt, dass ich bei jeder Änderung der Medikation und des Gesundheitszustandes verständigt werden wollte. ... Nun meine Frage: Den Ärzten wird man wohl nichts anhaben können, da sie sich wohl auf die Alzheimer-Demenz meiner Mutter berufen werden. ... Eine längere Gabe, in diesem Fall seit Mitte Sept., erfordert bei Patienten, die nicht mehr einwilligungsfähig sind, nicht nur die Zustimmung des Betreuers sondern auch des Vormundschaftsgerichtes, da diese Medikamente zur Ruhigstellung von Patienten genau wie das Fixieren oder die Anwendung von Bettgittern als freiheitsentziehende Maßnahmen zu betrachten sind.