Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag - Ist diese Wettbewerbsverbotsklausel verbindlich und muss ich m
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgende Klausel zum Wettbewerbsverbot stehen: "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu treten, insbesondere nicht in selbstständiger,unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... Meine Fragen sind daher: Ist diese Wettbewerbsverbotsklausel verbindlich und muss ich mich bei Eigenkündigung des Arbeitsvertrages an das Wettbewerbsverbot halten ?