Kündigungsfrist zweiter Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
In dem neuen Vertrag steht „es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist". Welche Kündigungsfristen folgen daraus für mich, wenn ich als Arbeitnehmer irgendwann erneut kündigen möchte bzw. für den Arbeitgeber? Ist nur die Laufzeit des neuen Vertrages gültig oder fließt doch noch meine Zeit ab 1997 in die Kündigungsfristen für mich bzw. den Arbeitgeber mit ein?