Haftungsauschluss in Kaufvertrag Wohnung
vom 13.3.2024
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Aufschiebend bedingt auf die Zahlung des Kaufpreises werden alle Ansprüche abgetreten, die dem Verkäufer gegen Dritte (wie z.B. den Voreigentümer, Sachversicherer, Schädiger, Werkunternehmer, Planer usw.) wegen eines Mangels oder Schadens am Kaufgegenstand zustehen. ... Die hier getroffenen Vereinbarungen schließen die Haftung des Verkäufers nicht aus, wenn dem Käufer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit entstehen, die der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, oder der Verkäufer oder sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sonstige Schäden des Käufers mindestens grob fahrlässig verursacht hat.