Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Fragestellung beantworten möchte:
1. Eine Möglichkeit für Sie als Privatperson, den Verein wettbewerbsrechtlich abzumahnen, besteht nicht.
Denn Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Mitbewerber des Vereins sind.
Allerdings besteht für Sie die Möglichkeit, die relevante Tätigkeit des Vereins an die Wettbewerbszentrale zu melden. Diese wird das Fehlverhalten ggf. abmahnen und den Verein dazu verpflichten, sich künftig wettbewerbsrechtlich redlich zu verhalten.
2. In der Regel hat der Abgemahnte die Kosten der (gerechtfertigten) Abmahnung zu tragen. Eine Verpflichtung des Abmahnenden, für die Kosten der Abmahnung aufzukommen, könnte lediglich dann bestehen, wenn der Abgemahnte insolvent oder ähnliches wäre.
3. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung hängen vom Streitwert. Diese bemisst sich von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Kosten bewegen sich häufig zwischen EUR 500,- und EUR 2.500,-.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Kämpf,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich habe gerade noch etwas nachgeforscht und habe weder auf der Website noch auf der Website der entsprechenden Stadt einen Hinweis gesehen, das es sich um einen eingetragenen Verein handelt (Ich bin einfach davon ausgegangen, da es sich um eine Gemeinschaft von ca. 30 Personen handelt).
Somit handelt es sich scheinbar um eine Internetseite einer Privatperson, welcher alleinig für die Angebotene Internetseite verantwortlich ist, mit entsprechend fehlenden Angaben.
Dann wäre die Abmahnung ja nicht mehr Privatperson gegen Verein, sondern Privatperson gegen Privatperson. Welche Möglichkeiten hätte ich in diesem Fall?
Falls meine Nachfrage zu umfangreich sein sollte, bitte ich um kurze Antwort, dann nehme ich auch gerne über Ihre eMail-Adresse mit Ihnen Kontakt auf.
Vielen Dank nochmal.
Die Beantwortung Ihrer Nachfrage stellte ich versehentlich als Ergänzung ein. Ich bitte höflich, dies zu entschuldigen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:
Eine Abmahnung des Vereins, falls es sich bei diesem um eine Privatperson handelt, scheidet mangels eines Wettbewerbsverstoßes aus.
Denn die Impressumspflicht, die Pflicht, die Verbraucher über Ihr Widerrufsrecht zu belehren, sowie die Angaben zu den Versandkosten treffen nur gewerbliche Händler. Davon abgesehen haben Sie - wie bereits in der ursprünglichen Beantwortung Ihrer Frage ausgeführt - als Privatperson keine Befugnis, eine andere Privatperson wettbewerbsrechtlich abzumahnen, da es an der Mitbewerbereigenschaft fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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