Mietausfallschaden nach dem Verkauf der Mietsache
vom 25.5.2016
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.02.2005 – XII ZR 162/01: BGH: Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Gründen, hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der die diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.