Wir sind eine Erbgemeinschaft eines Grundstückes auf dem der derzeitige Pächter Schafe stehen hat. Unsere Mutter ist Ende 2021 gestorben. Der Pächter hatte einen mündlichen Vertrag. Er hat bis 2016 Pacht bezahlt und behauptet dass meine Mutter danach auf weitere Zahlungen verzichtet hätte wenn das Grundstück weiterhin gepflegt wird. Wir sind uns sicher dass das Unsinn ist. Können wir als Mehrzahl der Erben(3 von 4 Erben) aufgrund den fehlenden Zahlungen fristlos kündigen? Mit freundlichen Grüßen
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Wenngleich grundsätzlich die Erben nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen können, vgl. § 2040 Abs. 1 BGB, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 11.11.2009, XII ZR 210/05 dazu festgestellt, dass die Erben
ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.
Davon ist hier wohl auszugehen. Die Nichtzahlung seitens des Pächters ist ein nachhaltiger Vertragsverstoß, für den behaupteten Verzicht auf die Pacht ist der Pächter beweispflichtig.
Wenn die 3 Erben die Kündigung beschließen, kann sie wirksam ausgesprochen werden.