Verkäufer einer Whg ist insolvent. Whg. hat Baumängel. Kaufpreis zu 95% bezahlt
vom 7.12.2014
100 €
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Laut <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/641.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung">BGB § 641</a> (3) darf ein angemessener Teil der Vergütung zurückgehalten werden, angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung der Mängel erfor¬derlichen Kosten. ... Schuldner im Insolvenzverfahren Januar 2014 ein Schreiben erhalten, in welchem er ankündigt, vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung">§ 323 (1) BGB</a> zurückzutreten/zu kündigen. ... Diese Kosten würden wir gerne teilweise ebenfalls dem Wohnungsverkäufer in Rechnung stellen.