Zinsbinndung bei Immobiliendarlehen rechtmäßig?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Ich habe im Jahr 2003 zum Erwerb einer privat genutzten Immobilie (EFH) ein Annuitätendarlehen in Höhe von 190.000,00 EUR (Laufzeit bis 35 Jahre, Tilgung 1 %) zum Nominalzinssatz von 5,25 % (bis zum 31.12.2013) abgeschlossen. Zur Zinsbindungsfrist wurde weiter folgendes vereinbart: "Die Bank wird frühestens 6, spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist dem Darlehensnehmer neue, bei ihr dann übliche Konditionen anbieten." Am 25.11.2010 unterbreitete mir das mittlerweile nur noch als Online-Bank tätige Kreditunternehmen ein Konditionsanpassungsgebot, welches bis spätestens zum 09.12.2010 (2 Wochen) abzuschließen war.