. € 250 monatlich, gasamt für beide). das heisst, selbst wenn frau b. wieder arbeit hätte, wäre es mit großen aufwendungen verbunden, die kosten zu tragen. derzeit, da frau b. arbeitssuchend ist, wäre es nicht machbar. das kann das sozialamt natürlich anders sehen.... zum anderen gibt es noch den aspekt der zumutbarkeit, denn immerhin hatte frau b. so gut wie keinen sozialen kontakt zu ihrer mutter. ich habe die dame weder gekannt, noch einmal in meinen leben gesehen. das erbe hat frau b. noch nicht ausgeschlagen, und auch nicht erwähnt, das sie dies tun wird. denn es sind nur verbindlichkeiten im nachlass. ... ich will die kosten in keinem fall tragen müssen, daher bedanke ich mich für ihre hilfe im voraus!