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Erbauseinandersetzung

7. Juni 2009 16:01 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Susanne Sibylle Glahn

Ich suche dringend eine(n) Anwalt/Anwältin zur Durchführung einer Erbauseinandersetzung im PLZ-Gebiet 6****. Vorerst noch außergerichtlich. Es geht um Immobilien, Sachwerte und bereits auf einem Bankkonto eingefrorene Geldwerte aus Immobilienverkauf. Der gegnerische Erbteil (anwaltlich vertreten) stellt Forderungen, die großteils nicht belegbar sind, wegen deren aber ein Teil der Erbmasse bei der Bank eingefroren wurde. Zudem hat sich dieser Erbteil seit dem Erbfall weder an den laufenden Immobilienkosten, noch an den Todesfallkosten noch an wertsteigernden Erhaltungs- und Sanierungsaufwendungen der Häuser beteiligt, aber Klage über seine Forderungen angedroht. Da der gegnerische Notar/Anwalt durch verdrehte und erfundene Forderungen noch zusätzlich Verwirrung stiftet, suche ich dringend eine(n) Anwalt/Anwältin mit Biss, die der Gegenseite endlich einmal Paroli bietet und bereit ist, konsequent meine Forderungen durchzusetzen, nicht nur Kosten produziert und auch kompetent genug ist, sich mit rechtlichen, steuerrechtlichen (z.B. Niesbrauch), sozialrechtlichen (z.B. Kindergeld, Renten etc.) und finanzrechtlichen Belange (z.B. Einheitswert, Zugewinn, Und-/Oder-Konten bei Banken etc.) auseinanderzusetzen!! Ich hatte bereits seit 2004 einen Anwalt, dem ich jetzt das Mandat entziehen musste, da dieser nur daran interessiert war, wie man den Streitwert noch erhöhen kann, aber keinerlei Leistung erbracht hat.

Sehr geehrter Fragensteller,

zusammen mit meinen Kollegen in der Sozietät Glahn, Pfenninger und Kollegen mit Büros in Mainz und Heidelberg sowie weiteren Kooperation mit Kollegen betreuen wir die gesamte Region Rhein-Main-Neckar und stehen Ihnen gerne an dem für Sie güstig gelegenen Standort vor Ort zur Verfügung.
Sollte sich nach einem Beratungsgespräch herausstellen, das wir nicht für Sie die "richtigen" Anwälte wären, so würden wir Ihnen geeignete Kollegen empfehlen.

Für unsere Mandanten vertreten wir die Interessen bei einer Erbauseiandersetzung, wie wir auch die gesamte Nachlassverwaltung und Abwicklung als Dienstleistung erbringen. Die steuerlichen Fragen, die Bewertungsansätze aber auch die Fragen in den weiter tangierten Nebengebieten (Sozialrecht u.a.) sind uns daher bekannt. Wie Sie anhand meiner Bewertungen entnehmen können, arbeiten wir Ergebnis- und Kundenorientiert.

Erbauseinandersetzung bzw. Nachlassverteilungen neigen bei Uneinigkeit der Erben dazu, sich über einen sehr langen Zeitraum hinzuziehen. Immer wieder wird dabei auch versucht durch bewusste Verzögerungen, den / die Miterben durch das "Einfrieren" von Beträgen in finanzielle Engpässe zu manovrieren und eine Gütebereitschaft zu erzwingen. Soweit ich das Ihren Ausführungen entnehmen kann, so ist Ihnen diese Strategie leider nur zu gut bekannt.

Für Fragen als auch ein Gespräch stehe ich und meine Kollegen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn, Rechtsanwältin



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