Korrektur der Steuerschuld - Fehlende Belege und Umsatzsteuer
vom 21.4.2016
120 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo, Folgender Sachverhalt: Person A war in den vergangenen Jahren unternehmerisch tätig, ohne dies dem Finanzamt bekannt gegeben zu haben. Er möchte im Rahmen der „Selbstanzeige" Straffreiheit erlangen. Nun hat diese Person zahlreiche Einkäufe im EU Ausland und Drittländern getätigt – sowohl für rein private als auch für unternehmerische Zwecke.