Verwirkung einer festgelegten Gehaltserhöhung
vom 20.8.2012
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Dies wurde folgendermaßen im Vertrag festgehalten: "In den ersten 12 Monaten des Anstellungsverhältnisses erfolgen firmenspezifische Weiterbildungsmaßen für den Arbeitnehmer auf Kosten der Firma. ... Meine Ansprüche sollten trotz Ausschlussklausel (Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis müssen innerhalb eines Monats nach Zugang der letzten Gehaltsabrechnung geltend gemacht werden; andernfalls sind sie verwirkt.) noch fristgerecht sein aufgrund eines Urteils des ArbG Ludwigshafen (Aktenzeichen: 11 Ta 102/07; 8 Ca 207/07; Entscheidung vom 24.04.2007).