Vorwurf Geschwindigkeitsüberschreitung
vom 28.8.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, Im April 2008 wurde ich bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät innerort aus dem Verkehr gezogen. Dabei fuhr ich aus einem Autotunnel heraus, d.h. die Messung erfolgte von einem rechts oben liegenden Straßenpunkt in Richtung Tunnelausfahrt. Ich war mit einem PKW auf der linken Seite nach meinem Dafürhalten mit etwa 50 Stundenkilometer gefahren, wurde jedoch zum Zeitpunkt der Messung auf der rechten Seite von einem extrem schnell fahrenden, rasenden PKW überholt, der vor mir in den Meßbereich des Lasergerätes einfuhr.