Da mein zukünftiger AG Angst davor hat, dass ich ggf. kündige und er dann das Auto auf dem Hof hat, hat er nun den Dienstwagenvertrag entsprechend erweitert um die Klausel, dass ich den Dienstwage bei Nichtantritt der Stelle UND bei einer eigenen Kündigung innerhalb der Leasinglaufzeit (3 Jahre) übernehmen muss, inkl. aller Kosten. ... Da ich nun weiss, dass diese Klausel im Falle meiner Kündigung mit grosser Wahrscheinlichkeit ungültig ist (so zumindest die mir bekannten Infos und Rechtsprechungen) und ich zudem auch nicht vor habe in den nächsten Jahren zu kündigen, bin ich der Meinung, denn Vertrag so zu unterschreiben. Sollte ich dennoch kündigen im Laufe der ersten 3 Jahre, stellt sich mir die Frage, ob - dadurch dass ich in der Mail meines zukünftigen AG diesen beiden Klauseln per Mail im vollen Bewusstsein bereits zustimme - die Klauseln tatsächlich gültig bleiben und ich bei einer Kündigung die Kosten dann doch übernehmen muss (bzw. ein Gericht das so entscheidet).