Also konkret: ob mein Anspruch auf Erläuterung berechtigt ist, ob meine bisherige Vorgangsweise korrekt war, und ob ich zudem auch noch Strafanzeige wegen Betruges stellen kann, da es einige starke Verdachtsmomente gibt, dass die Abrechnung nicht stimmen kann, und somit falsche Tatsachen vorgepielt werden, um sich einen geldwerten Vorteil zu erschleichen. ... Laut Auskunft des Vormieters hat dieser die Wohnung bis zum 31.8.2006 bewohnt. ... Von daher müssen wir Sie in die Pflicht nehmen, so leid uns das auch tut, aber wir haben nur ihnen gegenüber einen Rechtsanspruch auf Erläuterung und Sie wiederum haben diesen Anspruch gegenüber der Firma [„H“], so muss es also diesen Weg gehen.