nicht erfüllter gerichtlicher Vergleich
Die Behörden unternehmen jedoch nicht die erforderlichen Maßnahmen gegen den Landwirt. ... Im Zuge dessen bekammen wir jetzt eine Rechnung der Gerichtskasse über 363,00 Euro mit dem Hinweis: "Nach dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen §6 Abs.1 Nr.4 des Gerichtskostengesetzes ist die in Ansatz gebrachte Verfahrensgebühr bereits mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens fällig und damit einziehbar geworden" Fragen: Wie stehen die Chancen für unsere Fordeungen? Ist die Fordeung der Gerichtskasse so rechtens, bzw. wie kann man die Zahlung verhindern?