Unterhalt (Betreuungsunterhalt) für Nicht-Verheiratete Ex-Partnerin und Kind
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Hallo liebe Anwältinnen und Anwälte, ich habe einige Fragen zum Thema „Unterhaltsberechnung Ledigenunterhalt/Betreuungsunterhalt (nicht-verheiratete Ex-Partnerin mit gemeinsamen Kind)". Ich habe von meinem RA mittlerweile drei Berechnungen vorliegen, die eine Unterhaltsspanne zwischen zusammen 750 und 1000 EUR beinhalten und bin ratlos, was denn nun "richtig" ist. Folgende Punkte sind dabei aus meiner Sicht kritisch und müssen nochmals beleuchtet werden: 1.