Eigenbedarf mit uns abzuschliessen - natürlich wissen wir aber nicht, ob dieser dann auch wirklich nach einiger Zeit wieder unser (wunderschönes ;-)) Haus verlassen möchte (z.B. wenn sich dessen Arbeitsverhältnis in Berlin verlängert) Bzgl. einer vertraglichen Ausgestaltung haben wir widersprüchliche Sachen gehört: Option 1: Zeitlich unbefristeter Vertrag, mit Zusatzangabe das insbesondere die Rückkehr aus dem Ausland ein ordentlicher Kündigungsgrund ist; siehe auch: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?... Es macht ein bisschen Angst, dass man, obwohl man (scheinbar) einen Mieter gefunden hat, der bereit ist, das "Risiko" einer Rückkehr von uns aus dem Ausland einzugehen, keine vertragliche Regelung zu haben scheint, die dies auch rechtlich einigermassen absichert.