Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Vorweg, einen wirklich wasserdichten Vertrag werden Sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes erstellen können, nachdem diese alle Fakten des Falls kennt.
Das Pachtverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Verpächters, es erscheint mir dennoch sinnvoll, dass Sie entweder einen Pachtvertrag über Ihre Lebenszeit abschließen oder aber zumindest einen Pachtvertrag, an dem neben dem jetzigen Verpächter auch der zukünftige Verpächter beteiligt wird.
Dieser könnte sich vertraglich verpflichten den Vertrag zu den alten Konditionen weiter laufen zu lassen.
Wünscht der neue Verpächter keine Beteiligung am Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt, so sollten Sie einen Pachtvertrag mit einer sehr großzügigen Mindestlaufzeit wählen.
Eine Kündigung nach Ablauf dieser Zeit durch den neuen Verpächter werden Sie nie ganz vermeiden können, eine lange Laufzeit schützt Sie aber.
Wegen der von Ihnen geleisteten Investitionen in den Stall sollten Sie einen Wertersatz i.H.v. EUR X im vertrag festhalten.
Mit freundlichen Grüßen