Beweis einer Vaterschaftsfestellung
vom 19.3.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Zum Sachverhalt: meine Eltern trennten sich vor meiner Geburt.Mein Vater wurde dann gerichtlich als Erzeuger festgestelt und zur Unterhaltszahlung verurteilt.Dieser kam er auch nach(läßt sich aber nicht mehr nachvollziehen) und alles war OK.Leider wurde es versäumt ihn offiziel als Vater beim Standesamt bzw.Geburtsurkunde eintragen zu lassen.