Dürfen wir etwa 35 km von dem bisherigen Wohnort des Kindesvater wegziehen?
vom 21.6.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Daher müsste geklärt werden, ob es auch ohne Zustimmung des Kindesvater möglich ist, wegzuziehen.