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Text geklaut und weitere Folgen...

6. März 2008 10:07 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

am gestrigen Tage entdeckte ich eine Internetseite, auf der ein Volltext meiner eigenen Seite ohne meine Zustimmung veröffentlich war. Da ich kein Freund der Rechtsstreitereien bin, rief ich also zunächst beim Betreiber der Domain an und bat um Entfernung des betreffenden Textes. Man war dort recht unhöflich und verwies mich darauf, meinen Anspruch gefälligst schriftlich zu übermitteln, was ich unverzüglich per Fax unter Androhung einer zivilrechtlichen Klage und Strafantrags tat.

Etwa eine Stunde später war der Text gelöscht und durch eine unwahre Tatsachenbehauptung mit Nennung meines Namens ersetzt. Es wurde behauptet, ich hätte dem Betreiber verboten einen Link auf meine Seite zu setzen - was nicht stimmt, ich hatte ihm lediglich verboten Volltexte ohne meine Zustimmung zu veröffentlichen, was ja ein großer Unterschied ist. Ich rief also noch einmal dort an und bat darum meinen Namen von der Seite zu entfernen.

Wieder etwa eine Stunde später war der Text dahingehend modifiziert, dass die unwahre Tatsachenbehauptung zwar geändert wurde, jedoch nun mein Name samt Anschrift und Telefaxnummer dort veröffentlich ist.

Ich finde es ungeheuerlich, dass beim Betreiber offensichtlich kein Unrechtsbewusstsein festzustellen ist und er nunmehr statt sich für die Urheberrechtsverletzung zu entschuldigen auch noch meine persönlichen Daten ungefragt veröffentlicht.

Meine Frage ist nun, wie ich am besten dagegen vorgehe.

Liebe Grüsse,

6. März 2008 | 10:47

Antwort

von


(69)
Roßmarkt 12
60311 Frankfurt am Main
Tel: 069 36605388
Tel: 0172 5752270
Web: https://www.RA-Euler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es ist ein elementarer Bestandteil des Persönlichkeitsrechts, dass Sie selbst entscheiden können, ob Ihre persönliche Daten veröffentlicht werden oder nicht.
Da eine entsprechende Einwilligung offensichtlich nicht erteilt wurde, haben Sie einen Anspruch auf Entfernung der Daten von der Webseite aus § 1004 BGB analog.
Durch die unbefugte Nennung Ihres Namens und Ihrer Anschrift stehen Ihnen gegen den Seitenbetreiber deshalb Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
Der Betreiber der Webseite könnte nunmehr von Ihnen erneut abgemahnt werden.

Zur Vermeidung von Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit empfiehlt es sich, den Seitenbetreiber letztmalig aufzufordern, Ihren Namen und Ihre Adresse nicht weiter zu veröffentlichen und ein schädigendes Verhalten in Bezug auf Ihre Person oder Ihre Rechte zukünftig zu unterlassen. Zudem könnte letztmalig mit rechtlichen Konsequenzen gedroht werden.

Sollte sich der Webseitenbetreiber nicht einsichtig zeigen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und den Betreiber kostenpflichtig abmahnen lassen, da dies sicherlich die hinreichende Gewähr dafür bietet, dass dieser sein Verhalten im Hinblick auf entstehende Kosten einstellen wird.

Für Rückfragen oder weiterer Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Euler
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Michael Euler
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