Ehefrau (nicht in Insolvenz) verdient ca. 30% mehr und hat die Lohnsteuerklasse 3, daher wenig, also für Ihren Lohn zu wenig Lohnsteuer. ... Folgende Frage ergibt sich: Werden bei Zusammenveranlagung die zuviel bezahlten Lohnsteuern des insolventen Ehemannes, mit der Steuerschuld der Ehefrau aus zu wenig bezahlter Lohnsteuer der Ehefrau verrechnet, also als gesamte Steuer betrachtet, oder muss man Sorge haben das der Insolvenzverwalter, für den Anteil des Ehemannes die zuviel bezahlten Lohnsteuern als Erstattung zurückfordert und somit die solvente Ehefrau eine Nachzahlung tätigen muss. Daher wird die gesamte von beiden zusammen einbezahlte Lohnsteuer auch gesamt auf die gemeinsame Steuerschuld verrechnet, oder muss ich durch Aufteilungsbescheid damit rechnen das der insolvente Ehemann zur Masse erstattet bekommt und die Ehefrau nachzahlen muss, da übers Jahr zu wenig bezahlt ?