Ich besitze 2 grundstücke in 95000 hof bayern, ca. 6500qm und ca. 12.500qm Beide liegen am anfang eines ca. 800m langen tales, welches von der hohen staumauer eines stausees begrenzt wird Das ganze tal wurde 1975 zum landschaftsschutzgebiet erklärt und ausgewiesen Die gemeinde will mir fast jede sinnvolle nutzung meiner grundstücke verbieten, eben weil landschafts schutzgebiet meine frage betrifft das 6500qm grundstück Dieses ist vollständig eingezäunt und wurde 1960 legal mit baugenehmigung zu einer industrieanlage ausgebaut, bestehend aus einer ca. 1700qm betonwanne als wasserspeicher, einem eingefassten zulauf mit schleuse und einem zweigeschossigen pumpenhaus mit 60qm grundfläche plus diverse rohrleitungen Die industrieanlage war bis 2016 in betrieb 1975, als das ganze tal (angeblich ...) zu einem landschaftsschutzgebiet erklärt wurde hatte das 6.500qm grundstück bereits seit 15 jahren folgende eigenschaften: - voll arbeitende pumpenstation mit 50cbm förderleistung pro stunde - vollständig eingezäunt - geteerte zufahrt - ca. 1700qm, also ein drittel, der fläche durch beton versiegelter boden - starkstromanschluss - telefonanschluss - wasseranschluss durch bach, abfluss durch pumpen in eine fabrik - pumpenhaus zweistöckig mit 3 hochleistungspumpen und chloranlage - feuerwehranschluss aussenpumpventil am zaun in den teich für die feuerwehr Meine fragen: 1.