Kindesunterhalt, Betrag 2. Altersstufe - Wer muss informieren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe seit 11/07 einen Titel beim Jugendamt, in dem ich meinem Sohn gegenüber, (geb. 15.09.02) mit 139,2% des Regelbetrages in der ersten Altersstufe,abzüglich hälftigen Kindergeldes, sprich, 182 €/monatlich unterhaltspflichtig bin. ... In 01/09 kam dann ein weiters Schreiben mit der Berechnung auf Grundlage meines bestehenden Titels und der neuen Düsseldorfer Tabelle/sächsische Unterhaltsleitlinien, das ich hätte seit 09/08 monatlich 238 € Kindesunterhalt zahlen müssen, und ab 01/09 monatlich 233 € und wurde aufgefordert die Differenz zu gezahltem Betrag, insgesamt 275 € an die ARGE zurückzuzahlen.Vermutlich weil die ARGE dem Kind, quasi den erhöhten Betrag als Einkommen bis dahin nicht angerechnet hatte und somit einen "Vorschuss" leistete. ... Frage: Bin ich meinem zweiten Kind auch unterhaltspflichtig, auch wenn ich mit Mutter und Kind zusammen lebe?