Zusatzvertrag zum Mietvertrag
Dazu eine Hausordnung und danach eine "Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag". ... Der Mieter ist in diesen Fällen zur entsprechenden Erhöhung der Kautionsleistung verpflichtet. § 2 Namenschilder/Markisen/Parabolspiegel/Schlüssel Die erforderlichen Namensschilder sind, um einer einheitlichen Form willen, vom Mieter bei der Hausverwaltung zu bestellen und an diese zu bezahlen. ... Zu §2: a) Darf der Vermieter die nicht näher bezifferten Kosten für Namensschilder auf den Mieter pauschal auf den mieter abwälzen?